Rechtsschutzversicherung in Minden

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die für Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen anfallen. Dazu zählen die Erstberatung bei Ihrem Anwalt und sämtliche Kosten, die mit einem Streit vor Gericht verbunden sind.

Rechtsschutzversicherung in Minden

Grundlegende Leistungen der Rechtsschutzversicherung

Wie so viele Versicherungen besteht auch die Rechtsschutz aus sogenannten Grundleistungen.

Gesetzliche Anwaltsgebühren

Die Gebührenordnung für Anwälte ist klar definiert, Ihre Versicherung kommt für diese Gebühren auf.

Gerichtskosten

Unter den Kostenpunkt fällt beispielsweise die Dokumentenpauschale besser bekannt als Schreibauslagen.

Zeugengelder

Als Zeugengeld wird die Entschädigung bezeichnet, die ein Zeuge erhält, wenn er zu Gericht geladen wird.

Kosten des Gegners

Die Rechtsschutzversicherung zahlt auch, wenn man den Prozess verliert. Also auch jene Kosten auf der gegnerischen Seite.

Kosten Mediationsverfahren

Ein solches Verfahren ist kurz erklärt Folgendes: Die Konfliktparteien einigen sich außergerichtlich mithilfe eines sogenannten Schiedsmannes, dieser ist unparteiisch und hilft bei der Klärung, um sich ein Gerichtsverfahren zu ersparen.

Bausteine der Rechtsschutzversicherung

Ähnlich wie eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung besteht auch die Rechtsschutzversicherung aus mehreren Optionen.

Privat

Der Privatrechtsschutz schützt Sie rechtlichen Auseinandersetzungen als Privatperson.

Beruf 

Der berufliche Schutz bietet Ihnen eine Absicherung bei arbeitsrechtlichen Konflikten. 

Verkehr

Die Rechtsschutzversicherung für den Verkehrsbereich gibt Ihnen Sicherheit in allen Dingen rund um den Straßenverkehr.

Miete und Vermietung

Mit diesem zusätzlichen Baustein können Sie sich als Mieter oder Vermieter gegen alle rechtlichen Streitigkeiten mit Ihrem Mieter/Vermieter oder Nachbarn schützen.

Wartezeiten

Eine Besonderheit dieser Versicherung ist die Wartezeit, bevor Sie von Ihrem Schutz Gebrauch machen können. In den meisten Fällen gibt es eine Karenzzeit von drei Monaten. Das bedeutet: Nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung haben Sie eine Frist von drei Monaten, erst dann können Sie von Ihren geschlossenen Leistungen Gebrauch machen. In manchen Bereichen bieten Versicherer aber auch schon Leistungen ohne eine Wartezeit an.

Selbstbeteiligungen

Wie auch in anderen Versicherungssparten gibt es auch hier die Varianten mit Selbstbehalten. Die Selbstbeteiligung ist der Anteil, den Sie im Falle einer erbrachten Leistung selbst zahlen müssen. Auch hier gibt es mehrere Varianten zur Auswahl. Wichtig zu wissen: Sollten Sie einen Eigenanteil in Ihrem Vertrag eingeschlossen haben, entfällt dieser für Sie, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen. Da die gegnerische Partei diese Kosten zu tragen hat.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Was muss ich vor einem Abschluss beachten?

Die Versicherung erbringt keine Leistungen für Streitfälle, die bereits vor Vertragsunterzeichnung bekannt sind.

Werden Erbstreitigkeiten und Scheidungen übernommen?

Grundsätzlich sind solche Streitigkeiten nicht über eine Rechtsschutzversicherung versicherbar. Einige Versicherungsunternehmen bieten jedoch eine Beratung zu diesen Themengebieten an.

Kann ich meinen Rechtsanwalt selbst wählen?

Ja, Sie haben freie Wahl, was Ihren Anwalt betrifft. Viele Versicherer bieten jedoch Anwälte an, für die Sie sich entscheiden können. Das hat den Hintergrund, dass Sie nicht selbst mühsam nach einem geeigneten Rechtsbeistand in Minden suchen müssen.

Ist eine Rechtsschutzversicherung für mich sinnvoll?

Mit einer rechtlichen Absicherung schützen Sie sich vor Anwalts- und Gerichtskosten, die bei einem Rechtsstreit anfallen. Weil sich diese Kosten an dem Streitwert bemessen, können hier sehr hohe Summen anfallen. Eine solche Absicherung ist in jedem Fall sinnvoll, um Ihre finanzielle Sicherheit nicht zu gefährden.

Wer ist versichert?

Versichert sind in erster Linie Sie als Versicherungsnehmer. Ihr Ehepartner oder Lebensgefährte sollte in der Regel zusätzlich mit in Ihre Versicherung aufgenommen werden, da viele Versicherer hierfür sogenannte Familientarife anbieten. Ihre minderjährigen Kinder haben automatisch Schutz. Volljährige Kinder sind bis zum Abschluss der Ausbildung oder des Studiums mitversichert. Gleiches gilt für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.

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