Haftpflichtversicherung in Bielefeld

Sie wohnen in Bielefeld und wollen sich zum Thema Privathaftpflichtversicherung informieren? Dann sind Sie hier genau richtig. Bei der privaten Haftpflichtversicherung unterscheidet man in drei verschiedene Arten. Die Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden. Sie schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen.

Privathaftpflichtversicherung Bielefeld

Basis Schutz

Die drei Säulen der Haftpflicht kurz erklärt.

Vermögensschäden

Ihr Geschädigter erhält den finanziellen Nachteil, den er durch Ihr Verschulden einbüßen musste. 

Sachschäden

Sie haben das Handy eines guten Freundes beschädigt? Sollte dies der Fall sein, kommt Ihre Versicherung für den Schaden auf. Sie leistet, wenn Sie das Eigentum anderer beschädigen.

Personenschaden

Durch Ihr Verschulden wurden Personen verletzt? Ihre private Haftpflicht übernimmt bei so einem Schadenfall die ärztliche Behandlung und die Reha-Maßnahmen der geschädigten Personen. Hat Ihr Anspruchsteller zudem noch Verdienstausfälle, spricht man von einem oben genannten Vermögensschaden. 

Zusatzleistungen

Nachstehende Leistungen bietet Ihnen die private Haftpflichtversicherung in Bielefeld optional zur Auswahl an.

Schlüsselverlust

Sie passen auf den Wohnungsschlüssel Ihres Nachbarn auf oder haben Ihren beruflichen Schlüssel bei sich? Falls dieser durch Ihr Verschulden abhandengekommen ist, kann man dieses Szenario zusätzlich in die Deckung Ihrer Haftpflichtversicherung aufnehmen.

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Sind Sie freiwillig und ohne Entgelt in einem Verein tätig, lohnt es sich, diese Leistung zusätzlich zu vereinbaren. 

Mietsachschäden

Leihen Sie sich etwas oder sind Sie Mieter? Dann kommt die Absicherung für Mietsachschäden für Sie in Frage. Sie ersetzt neben den geliehenen und gemieteten Gegenständen auch Schäden am Gebäude und der Einrichtung. 

Ausfalldeckung

Werden Sie durch einen Dritten geschädigt und derjenige verfügt über keine Haftpflichtversicherung, kommt Ihre eigene Versicherung erst einmal für die Ersatzansprüche auf.

Schäden durch Gefälligkeit

Helfen Sie gerne Ihren Mitmenschen oder sind Sie jemand, der einem gleich nett zur Seite steht, kann dies leider auch häufig nach hinten losgehen. Ihr Nachbar ist verreist, Sie kümmern sich in der Zwischenzeit um seine Blumen und schauen nach dem Rechten. Nicht selten kann hierbei auch was schief gehen. Damit Sie anschließend nicht Zerstritten getrennte Wegen gehen müssen, sollten Sie über die Zusatzleistung der Gefälligkeitsschäden verfügen.

FAQ - meist gestellte Fragen

Was ist die Deckungssumme?

An ihr bemisst sich die maximale Leistung im Schadenfall. Da Personenschäden schnell sehr kostspielig werden, empfehlen wir eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. 

Wann zahlt meine Haftpflicht?

Ihre private Versicherung zahlt dann, wenn Sie jemandem anderen Schaden zugefügt haben. Sollten von Ihnen Ansprüche geltend gemacht werden, die unberechtigt sind, werden diese auch von Ihrer Haftpflicht abgewehrt.

Wann bekomme ich keine Leistung?

Beschädigen Sie Ihr eigenes Eigentum oder nimmt dieses durch eines Ihrer Haushaltsmitglieder Schaden, haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz. 

Brauche ich die Versicherung überhaupt?

Sie ist keine Pflicht, aber jeder sollte über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Warum? Fügen Sie einem Ihrer Mitmenschen versehentlich einen Schaden zu, werden Sie dafür verantwortlich gemacht. Haben Sie dann keine nötige Absicherung, könnten Sie dadurch in eine finanzielle Schieflage geraten.

Sind meine Kinder mitversichert?

Ihre Kinder sind bis zum Bestehen der Ausbildung oder Vollendung des Studiums mitversichert. Sie sollten dennoch entsprechende Angaben über Familienveränderungen bei Ihrem Versicherer machen.

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