Finden Sie jetzt die optimale Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung in Osnabrück
Stammen Sie aus Osnabrück oder leben Sie dort? Egal aus welchen Gründen Sie sich hier befinden, bei uns können Sie sich zur privaten Haftpflichtversicherung informieren. An oberster Stelle steht bei uns der Kunde mit seiner persönlichen Situation. Denn nur so kann Ihnen eine Versicherung das bieten, was Sie wirklich benötigen.

Eine Haftpflichtversicherung ist an sich einfach aufgebaut. Sie besteht aus drei festen Bestandteilen. Wir haben Ihnen diese einmal erläutert.
Vermögensschäden
Erleidet Ihr Geschädigter durch Ihr Einwirken einen finanziellen Nachteil, beispielsweise, weil er aufgrund Ihres Verschuldens einen wichtigen Termin nicht wahrnehmen konnte. Haften Sie, beziehungsweise Ihre Privathaftpflichtversicherung kommt für den finanziellen Nachteil Ihres Gegenübers auf.
Sachschäden
Beschädigen Sie das Eigentum anderer, spricht man von einem Sachschaden. In den häufigsten Fällen ist es das Handy oder der Fernseher, der Schaden nimmt.
Personenschaden
Kommen durch Ihr Verschulden Personen zu Schaden, haften Sie in voller Höhe. Gerade bei einem solchen Schadenstyp, spricht man sehr schnell von Schäden im hohen sechsstelligen Bereich. Umso wichtiger für Sie, über eine entsprechende Absicherung zu verfügen.
Aufbauend auf den Basisschutz
Die Basis einer Haftpflichtversicherung sind also Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Darüber hinaus bietet sie Ihnen aber einiges mehr an Leistungen. Diese können Sie über separat vereinbaren.
Schäden an geliehen/gemieteten Gegenständen
Borgen Sie sich hin und wieder was bei einem Bekannten oder leihen Sie sich ein Werkzeug aus? Gerade bei Dingen, die einem nicht gehören, ist man meist noch vorsichtiger als bei den eigenen. Dennoch lassen sich auch Schäden an gemieteten Gegenständen nicht vermeiden. Um später nicht im Streit auseinander zu gehen oder auf Kosten sitzen zu bleiben, empfehlen wir den Einschluss von geliehenen und gemieteten Gegenständen.
Gefälligkeitsschäden
Ihr guter Freund meldet sich bei Ihnen und fragt, ob Sie ihm bei seinem Umzug unter die Arme greifen könnten. Selbstverständlich bieten Sie Ihre Hilfe an. Leider rutscht Ihnen ein Karton aus den Händen und sämtliche Werte seiner Einrichtung nehmen Schaden. Schließen Sie die Schäden durch Gefälligkeitsleistungen in Ihre Haftpflichtversicherung ein, werden die entstandenen Kosten von Ihrer Versicherung gezahlt.
Verlust von Schlüsseln
Versicherungsschutz besteht für den Verlust privater, wie auch beruflicher Schlüssel. Bei einem Verlust muss häufig nicht nur der Schlüssel ersetzt werden, sondern nicht selten auch die komplette Schließanlage. Dies ist dann mit immensen Kosten verbunden.
Forderungsausfall
Sollten Sie der Geschädigte eines Haftpflichtschadens sein, aber Ihr Schädiger verfügt über keine Versicherung, stehen Sie ohne die Forderungsausfalldeckung bescheiden da. Sie übernimmt zunächst die Ersatzansprüche und zahlt Ihnen den entstandenen Schaden.
Tätigkeit in Vereinen
Arbeiten Sie freiwillig und ohne Entgelt, ist von einer ehrenamtlichen Tätigkeit die Rede. Damit Sie auch dort ausreichend abgesichert sind, raten wir zum Einschluss der Zusatzbausteine.
FAQ- Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung
Ihre Versicherung kommt nicht für Eigenschäden auf.
Die vereinbarte Versicherungssumme (Deckungssumme) ist die maximale Leistung, die Ihnen im Schadenfall zur Verfügung steht. Wir empfehlen eine Summe von 10 Millionen Euro, damit Sie auch im Falle von Personenschäden bestens aufgestellt sind.
Selbstverständlich ist die Haftpflichtversicherung keine Pflicht, außer wenn der Name darauf deuten mag. Letztlich raten wir aber jedem Bürger zu dieser Form der Absicherung. Warum? Die Antwort ist ganz einfach. Laut Rechtsprechung werden Sie im Falle Ihres Verschuldens dafür verantwortlich gemacht, Sie stehen somit in der Haftung. Verfügen Sie über keine Versicherung, die für Ihren verursachten Schaden aufkommt, könnte Sie das in eine finanzielle Schieflage bringen.
Ihre Kinder sind bis zur Vollendung Ihres Studiums oder bestehen Ihrer Ausbildung über Ihre Privathaftpflicht versichert.
Sie greift immer dann, wenn Sie jemand anderem unfreiwillig einen Schaden zugefügt haben. Werden von Ihnen Ansprüche geltend gemacht, die unberechtigt sind, werden sie von Ihrer Versicherung abgewehrt.