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Haftpflichtversicherung in Minden
Die private Haftpflichtversicherung ist in drei Schadenarten aufgeteilt. Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Sie bietet Ihnen Schutz vor Schadensersatzansprüchen.

Wann zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung?
Ihre Haftpflichtversicherung zahlt in den meisten Fällen, wenn Sie jemandem Schaden zugefügt haben. Beispielsweise, wenn Sie das Smartphone eines Freundes beschädigt haben. Zudem wehrt sie auch umberechtigte Ansprüche ab.
Wer ist über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Versichert sind in erster Linie Sie als Versicherungsnehmer. Ihr Ehepartner oder Lebensgefährte sollte in der Regel zusätzlich mit in Ihre Haftpflicht aufgenommen werden, da viele Versicherer hierfür sogenannte Familientarife anbieten. Ihre minderjährigen Kinder haben automatisch Schutz über Ihre Familienversicherung. Volljährige Kinder sind bis zum Abschluss der Ausbildung oder des Studiums mitversichert. Gleiches gilt für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.
Deckungssummen
Die Summe gibt an, welche maximale Leistung Sie im Schadenfall erwarten können. Es empfiehlt sich, eine Mindestversicherungssumme von 10 Millionen Euro in allen Bereichen (Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden) abzusichern. Denn gerade bei Personenschäden reichen die Kosten häufig ins Unermessliche. Etwa für Rehabilitationsmaßnahmen, Schmerzensgeld oder einen behindertengerechten Wohnungsumbau.
Zusätzlich versicherbar
Neben dem Grundschutz bietet Ihnen die Haftpflicht zudem noch einiges an Optionen.
Ausfalldeckung
Schützt Sie vor Schäden durch Dritte, wenn dieser nicht dafür aufkommen kann.
Schlüsselverlust
Sollten Sie private Schlüssel verlieren, z.B. den eines Nachbarn, ist dieser über den zusätzlichen Baustein versichert. Zudem können ebenfalls Ihre beruflichen Schlüssel versichert werden. Im Schadenfall werden sogar die Kosten der gesamten Schließanlage getragen, bis hin zur vorübergehenden Bewachung des Objektes.
Gefälligkeitsschäden
Hier besteht Schutz, wenn Sie in netter Absicht jemandem zur Seite stehen und dabei einen Schaden verursachen. Der häufigste Schadenfall ist der Umzug. Sie helfen einem Bekannten und plötzlich rutscht Ihnen der Karton aus der Hand.
Mietsachschäden
Hierbei wird in drei Punkten unterschieden. Schäden an der Einrichtung, am Gebäude oder an geliehenen und gemieteten Sachen.
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Von einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist dann die Rede, wenn Sie etwas freiwillig und ohne Bezahlung durchführen. Sei es durch Ihre Tätigkeit im Sportverein oder in der Jugendhilfe.
Grundschutz
Personenschaden
Von einem Personenschaden ist immer dann die Rede, wenn Menschen verletzt wurden. Die Versicherung kommt dann für die ärztliche Behandlung, sowie die Reha-Maßnahmen auf. Zudem leistet sie auch für die Verdienstausfälle des Geschädigten.
Sachschäden
Ein Sachschaden liegt dann vor, wenn Gegenstände aus dem Eigentum eines Anderen beschädigt werden.
Vermögensschäden
Als dritte Basisleistung gehören die Vermögensschäden dazu. Bei einem solchen Leistungsfall zahlt ihr Versicherer den finanziellen Nachteil, den der zu Schaden gekommene erleidet.
FAQ - häufig gestellte Fragen zur Haftpflicht in Minden
Im Prinzip für jeden. Wer anderen durch Unvorsichtigkeit einen Schaden zufügt, wird zur Leistung herangezogen. Dies kann schnell sehr teuer werden.
Es ist wichtig, sich im Vorfeld gründlich zu informieren und eine Privathaftpflicht zu finden, die den individuellen Bedürfnissen entspricht. Idealerweise kann ein Versicherungsexperte über Ihre Versicherung schauen und über die wichtigsten Bestandteile Auskunft geben.
Die private Haftpflicht zahlt nur für Schäden außerhalb Ihres eigenen Haushalts. Das bedeutet: Schäden an Ihrem eigenen Besitz oder Schäden von anderen Haushaltsmitgliedern sind nicht versichert.
Einen erweiterten Vertrag, beziehungsweise eine andere Form der Haftpflichtversicherung benötigen Sie z.B. in folgenden Fällen: Ich bin Tierhalter, ich bin Besitzer einer vermieteten Immobilie oder als Bauherr.