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Risikolebensversicherung in Minden
Was ist der Zweck einer Risikolebensversicherung (RLV)? Zusammengefasst sichert man mit einer RLV seine Angehörigen gegen den eigenen Todesfall ab. Stirbt der Hinterbliebene, bekommen die im Vertrag genannten Personen die vereinbarte Todesfallsumme.

Varianten der Risikolebensversicherung
Sie können zwischen zwei Varianten wählen. Es gibt die eine Möglichkeit, mit konstanter Versicherungssumme und die anderen mit einer fallenden.
Konstante Versicherungssumme
Bei der konstant gleichbleibenden Versicherungssumme ändert sich die Absicherung über die gesamte Vertragslaufzeit nicht. Das hat auch zufolge, dass Ihre Beiträge identisch bleiben. Selbstverständlich bleibt Ihnen aber die Option auf eine Anpassung der Versicherungssumme. Sichern Sie sich gegen unvorhersehbare Ereignisse ab und wollen Sie Ihren Hinterbliebenen den bestmöglichen Schutz bieten, dann empfiehlt sich diese Variante.
Fallende Versicherungssumme
Bedeutet: Ihre Versicherungssumme verringert sich mit der Laufzeit. Dies ist ideal, wenn Sie einen laufenden Kredit abbezahlen, in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um einen Kredit für ein Gebäude. Da Sie anfangs noch einen höhere Schuld des Kredites haben und sich diese mit der Zeit verringert, benötigen Sie in der Laufzeit eine geringere Summe als zu Beginn.
Die fallende Versicherungssumme wird in drei Varianten angeboten:
Linear Fallend
Hier fällt die versicherte Summe jedes Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz. So etwas macht dann für Sie Sinn, wenn Sie einen Kredit mit einem festen Tilgungsplan verfolgen. Die Gefahr, die sich hervorhebt, ist allerdings, dass sich die versicherte Summe schneller reduziert als Ihre Restschuld.
Annuitätisch fallende RLV
Das ist die direkte Kopplung zwischen Darlehen und Versicherungssumme. Dort sinkt Ihre Todesfallsumme im gleichen Maße wie Ihre Restschuld. Ebenfalls werden die sinkenden Zinsen berücksichtigt. Häufig wird die Variante zur Absicherung von Finanzierungen genutzt.
Progressiv fallende Absicherung
Ihre Absicherung ist an keine Restschuld gebunden. Sie schrumpft jedes Jahr in immer größeren Schritten. Aufgrund dessen ist der Abzug jedes Jahr etwas größer.
Benötige ich eine RLV?
Sie sollten dann über diese Absicherung nachdenken, wenn nach Ihrem Todesfall eine nicht zu schließende finanzielle Lücke auftritt. Häufig ist das der Fall, wenn Sie einen Hauptverdiener in der Familie haben. Aber auch für junge Familien lohnt sich die Absicherung, da Ihre Kinder im Falle eines Todes der Eltern finanziell besser dastehen.
Höhe der Todesfallsumme
Die Summe gibt an, welche maximale Leistung Sie im Schadenfall erwarten können. Es empfiehlt sich, eine Mindestversicherungssumme von 10 Millionen Euro in allen Bereichen (Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden) abzusichern. Denn gerade bei Personenschäden reichen die Kosten häufig ins Unermessliche. Etwa für Rehabilitationsmaßnahmen, Schmerzensgeld oder einen behindertengerechten Wohnungsumbau.
Benötige ich eine RLV?
Sie sollten dann über diese Absicherung nachdenken, wenn nach Ihrem Todesfall eine nicht zu schließende finanzielle Lücke auftritt. Häufig ist das der Fall, wenn Sie einen Hauptverdiener in der Familie haben. Aber auch für junge Familien lohnt sich die Absicherung, da Ihre Kinder im Falle eines Todes der Eltern finanziell besser dastehen.
Höhe der Todesfallsumme
Wie hoch sollte meine persönliche Deckungssumme sein? Das kommt natürlich auf Ihre individuellen Umstände an. Möchten Sie sich an die Faustformel halten, sagt man, Sie sollte das drei- bis fünffache Ihres Jahreseinkommens versichern. Zudem sollten Sie fällige Restschulden in der Deckungssumme berücksichtigen.
Laufzeit
Die Laufzeit sollte sich über den gesamten Zeitraum, des Versicherungsbedarfes erstrecken. Berücksichtigt werden sollte das Ehepartner, Kinder oder der Kredit umfassend abgesichert sind. Da jeder Mensch eine individuelle Absicherung benötigt, empfiehlt sich eine Beratung mit einem Spezialisten.
FAQ - häufig gestellte Fragen in Minden
Zahlungen erhalten Sie im Todesfall der versicherten Person. Einige Versicherer bieten aber auch schon eine Auszahlung zu Lebzeiten an. Falls eine fortgeschrittene unheilbare Krankheit mit tödlichem Verlauf festgestellt wird.
Ja, die Kündigung der Versicherung ist möglich.
Tendenziell ist das möglich. Zu beachten ist allerdings, dass dies als Neuabschluss gilt und diese einer erneuten Gesundheitsprüfung unterliegt. Es gibt aber viele Versicherer, die darauf verzichten und eine sogenannte Verlängerungsgarantie anbieten (diese findet dann ohne Gesundheitsprüfung statt).
Sollte die versicherte Person nach dem Ablauf der Versicherung noch leben, ist der Vertrag beendet und es fallen keine Leistungen aus diesem Vertrag an. Außer Sie haben eine Absicherung mit Beitragsrückgewähr vereinbart.
An die im Vertrag genannte Person. Die Bezugsberechtigte Person kann jederzeit im Vertrag geändert werden. In der Regel gibt man die Angehörigen als Bezugsberechtigte Personen an.