Finden Sie jetzt die optimale Unfallversicherung
Unfallversicherung Minden
Mit einer privaten Unfallversicherung sichern Sie sich gegen die Folgen eines Unfalls ab. Dazu zählen sowohl die akuten, wie auch die langfristigen Folgen, bis hin zum Todesfall. Der Unterschied zu der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass die Gesetzliche nur auf dem Weg zur Arbeit und am Arbeitsplatz gilt. Die Private hingegen bietet Ihnen einen weltweiten 24 Stunden Schutz.

Leistungen der Unfallversicherung in Minden
Die Unfallversicherung bietet Ihnen neben Ihren Grundleistungen auch zahlreiche Zusatzleistungen an, gemeinsam schauen wir, welchen Schutz Sie benötigen. Leistungsansprüche haben Sie bei dauerhaften Beeinträchtigungen (Invalidität). Die Höhe der Leistung berechnet sich aus der vereinbarten Grundsumme und dem Grad der Invalidität.
Grundsumme
Dies ist die Berechnungsgrundlage für Ihre Einmalzahlungen im Schadenfall. Ein grober Richtwert für die Versicherungssumme ist etwa das Dreifache Ihres Bruttojahreseinkommens. In welcher Höhe eine Leistung ausfällt, hängt von der Gliedertaxe, dem Invaliditätsgrad und Ihrer gewählten Progression ab.
Progression
Wenn Sie sich für eine Unfallversicherung ohne Progression entscheiden, richtet sich die Auszahlung im Leistungsfall linear an die Höhe der vereinbarten Invalidität. Das würde bedeuten, wenn Sie zu 50% invalide wären, würden für Sie nur 50% der vertraglichen Grundsumme gezahlt werden. Es empfiehlt sich, in jedem Fall die Progression mit in den Vertrag zu nehmen, um bei schwerwiegenden Verletzungen eine höhere Schadenzahlung zu erhalten.
Invalidität/Gliedertaxe
Die körperliche Beeinträchtigung nach einem Unfall wird als Invaliditätsgrad betitelt. Damit dieser ermittelt werden kann, nimmt man die sogenannte Gliedertaxe zur Hand. Dies können Sie sich wie eine Bewertungstabelle vorstellen. Hier ist für jedes Körperteil und jedes Sinnesorgan eine gewisse Invalidität definiert. Bei einer vollständigen Invalidität, wie zum Beispiel bei einer Querschnittslähmung, würden Sie einen Wert von 100% erreichen. Dies ist die maximale Beeinträchtigung, die man erreichen kann. Da es keine einheitlichen Gliedertaxe für die Versicherer gibt, kann man sich im Vorfeld aber an die Empfehlungen der Deutschen Versicherungswirtschaft halten.
Zusatzleistungen der privaten Unfallversicherung
Aufbauend auf die Kapitalzahlung können Sie Ihre Versicherung noch mit diversen Zusatzleistungen bestücken.
Bergungskosten
Da Unfälle meist nicht direkt vor Ihrer eigenen Haustür passieren, sondern oftmals im Urlaub oder weiter weg, gibt es die Option auf Bergungskosten. Darunter sind jene Kosten, die anfallen, wenn man Sie bergen muss. Von Such- und Rettungskosten bis hin zum Transport in ein nahegelegenes Krankenhaus oder sogar zurück nach Hause.
Unfallrente
Bei ziemlich schweren und dauerhaften Verletzungen zahlt Ihre Versicherung eine lebenslange Rente an Sie aus. Die Höhe Ihrer Rentenleistung wird individuell vereinbart.
Todesfallleistung
Sollte eine versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Folgen sterben, dann wird die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen gezahlt.
Krankenhaustagegeld
Ebenfalls können Sie ein Krankenhaustagegeld einschließen, welches Ihnen für jeden Tag, den Sie unfallbedingt im Krankenhaus verbringen -einen vorher vereinbarten Tagessatz- zahlt.
Kosmetische Operationen
Da ein Unfall Ihr äußeres Erscheinungsbild maßgeblich beeinflussen kann, empfiehlt es sich, die kosmetischen Operationen mit einzubeziehen.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Die private Unfallversicherung zahlt nach einem Unfall die vereinbarten Versicherungssummen an den Verunfallten aus. Sie leistet bei Unfällen Ihres täglichen Lebens. Egal ob auf der Arbeit oder zu Hause, sie bietet Ihnen 24 Stunden Rundumschutz.
Damit Sie die richtige Absicherung für sich finden, ist es extrem wichtig, Ihren Beruf anzugeben. Daran bemisst sich nicht nur Ihr Beitrag, sondern auch die Summen, die Sie benötigen. Die Versicherung wird in zwei Gefahrengruppen eingeteilt (A und B). Zur Gruppe A gehört die Bürotätigkeit, kurz gesagt, alle nicht körperlichen Berufe. Zur Gruppe B gehören alle handwerklichen Berufe, also jene, die überwiegend körperlich tätig sind.
Geleistet wird nicht, wenn Sie durch den Unfall nur vorübergehend körperlichen Schaden genommen haben oder das Ereignis absichtlich herbeigeführt wurde. Ein weiterer Ausschluss sind Unfälle durch hohen Alkohol- oder Drogenkonsum, sowie Unfälle bei vorsätzlichen Straftaten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) ist keineswegs mit einer Unfallversicherung gleichzusetzen. Bei der klassischen privaten Unfallversicherung sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Ihre BU schützt Sie mit einer Berufsunfähigkeitsrente für die komplette Dauer Ihrer beruflichen Beeinträchtigung ab.