Wohngebäudeversicherung in Minden

Unser Team bietet Ihnen eine umfangreiche Beratung für das gesamte Thema Gebäudeversicherung an. Vom ersten Spartenstich, bis hin zum Einzug oder Vermietung der fertigen Immobilie in Minden. Darüber hinaus ermitteln wir zusammen Ihren individuellen Bedarf, um den optimalsten Schutz für Ihr Gebäude zu finden.

Wohngebäudeversicherung in Minden

Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung besteht aus mehreren Bausteinen. Gemeinsam bieten sie die richtige und notwendige Absicherung für Ihre vier Wände.

Die Wohngebäudeversicherung dient zum Schutz vor finanziellen Folgen, im Falle eines Sachschadens. Versicherungsschutz besteht für das gesamte Gebäude, inklusive aller fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände.

Feuer

Unter Feuer versteht man nicht nur einen Brand, sondern zudem auch Blitzschlag und Explosion. Nach einem Brandschaden werden die anfallenden Kosten von
Reparatur bis hin zum Wiederaufbau übernommen.

Leitungswasser 

Leitungswasserschäden sind Ereignisse, bei denen das Leitungswasser ungewollt austritt. Dazu zählen unter anderem auch Zu- und Ableitungsrohre, Heizungs- und Warmwasserrohe, sowie Feuerlöschanlagen.

Sturm/Hagel

Ab einer Windstärke von 8, spricht man offiziell von Sturm. Versichert sind Schäden, durch die direkte Einwirkung von Sturm und/oder Hagel auf das versicherte Wohngebäude. Hinzu kommen auch Gegenstände, die durch Sturmeinwirkung auf das Gebäude geschleudert werden, wie z.B. ein Baum.

Elementar 

Die Elementarversicherung bietet Schutz vor Naturgefahren. Die häufigsten Ereignisse sind beispielsweise Überschwemmungen, Erdrutsch oder Lawinen. Schäden durch Grundwasser, welches zum Beispiel stark gestiegen ist, zählen nicht dazu.

Zusätzlich Versicherbar

Neben den Grundgefahren: Feuer, Leistungswasser, Sturm/Hagel und Elementar, kommt Ihre Versicherung auch noch für andere individuellere Schäden auf. Da nicht alle Zusatzleistungen für jeden zutreffend sind, empfiehlt es sich, Ihren individuellen Bedarf zunächst in einem Beratungsgespräch zu analysieren.

Glasbruch

Dieser Baustein übernimmt die Kosten für Glasbruch an der Gebäudeverglasung, sprich Fensterscheiben und Haustüren. Für Glasbruchschäden am Mobiliar sollte eine separate Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen sowie Solaranlagen können ebenfalls mitversichert werden. Sollte durch diese Anlagen Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden, empfiehlt sich eine separate Versicherung. Diese dient zum Schutz des Ertragsausfalls.

Ableitungsrohre

Das sind Rohre, die Abwasser aus dem versicherten Wohngebäude abführen. Meist sind solche Ableitungen nur versichert, wenn sie sich innerhalb des Gebäudes befinden.

Graffitischäden

Kosten für die Beseitigung von Graffitischäden und die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand.

FAQ - die meist gestellten Fragen

Was ist nicht über die Wohngebäudeversicherungen versichert?

Ein klarer Ausschluss der Wohngebäudeversicherungen sind Krieg, innere Unruhen, sowie Schäden durch Kernenergie.

Wie setzt sich der Beitrag zusammen?

Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherungen setzen sich aus zahlreichen Faktoren zusammen. Wohnfläche, Baujahr, Anzahl der Geschosse und natürlich der Bauart. Des Weiteren spielen Parameter, wie der Versicherungsschutz eine erhebliche Rolle.

Wie gehe ich im Schadenfall vor?

Melden Sie sich umgehend bei Ihrem Gebäudeversicherer. Sie sollten aussagekräftig Fotos machen und diese dann inklusive einer Schadenbeschreibung an Ihren Versicherer schicken.

Brauche ich eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflicht. Sie sollte jedoch für jeden Eigentümer ein Muss sein. Sie schützt Sie vor finanziellen Folgen durch einen Sachschaden. Zudem kommt, dass einige Kreditinstitute Wert auf eine solche Absicherung legen, damit ggf. keine Raten des Kredits offenbleiben.

Kann ich die Versicherung steuerlich absetzten?

In der Regel kann man eine Gebäudeversicherung nicht steuerlich absetzten. Sollten Sie jedoch Eigentümer des Gebäudes sein und einen oder mehrere Räume Ihres Hauses gewerblich/beruflich eingerichtet haben, können Sie dies anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgabe bei der Steuer einreichen. Als Vermieter können Sie die Kosten für die Gebäudeversicherung über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Steuerlich geltend gemacht werden, können eigentlich nur Versicherungen, die zur Vorsorge dienen, wie z.B. Ihre Privathaftpflichtversicherung oder Rentenversicherung, auch die private Krankenversicherung zählt dazu.

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